Im Folgenden finden Sie die nötigen Antragsunterlagen, um Ihren Reha-Antrag dann bei Ihrem Kostenträger einzureichen. Dieser muss Ihnen nach §8 des Sozialgesetzbuches IX ein Wunsch- und Wahlrecht einräumen und Ihre vorgeschlagene Klinik berücksichtigen. Reichen Sie hierfür bei der Antragsstellung den ergänzenden Antrag auf Ihre Wunschklinik ein, den wir Ihnen nachfolgend zum Download bereitstellen.
Es kann Ihnen passieren, dass Ihr Kostenträger den Antrag ablehnt, da es sich bei unserer Klinik um eine neurologische Rehaklinik handelt und die Insomnie nicht als neurologische Krankheit gilt. Medical Park Bad Feilnbach Reithofpark hat jedoch ausdrücklich die Zulassung zur Behandlung von Insomnien von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Bitte weisen Sie Ihren Kostenträger bei Antragsstellung darauf hin. Bei der Antragsstellung ist es deshalb von Vorteil, wenn auch eine Empfehlung durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt erfolgt. Daher haben wir ein Infoschreiben erstellt, das wichtige Informationen zur Reha bereitstellt. Sollte der Kostenträger dennoch Ihren Antrag nicht stattgeben, können Sie mit dem ebenfalls zum Download bereitstehenden Formular schriftlich Widerspruch einlegen.
Als Selbstzahler können Sie ihren Reha-Aufenthalt direkt mit uns vereinbaren. Das gilt auch für privat Versicherte, wobei wir Ihnen empfehlen, die Einzelheiten mit Ihrer Krankenversicherung zu klären.